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Matthias Piro,
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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Durch die Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber/Besteller die Geschäftsbedingungen der Fotopartner Ltd. ausdrücklich an. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist grundsätzlich der Sitz der Fotopartner Ltd., Holunderweg 17, 29640 Schneverdingen.


I. Fotografie
Alle Rechte der von unseren Mitarbeitern oder in unserem Auftrag erstellten Fotos liegen bei Fotopartner Ltd.. Die Vervielfältigung insbesondere für kommerzielle Zwecke auch als Datei im Internet etc. ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Geschäftsleitung gestattet. Bildbestellungen sind schriftlich bzw. per E-Mail auch über die Homepage zu stellen. Dabei gilt der Geldeingang auf einem der Konten der Fotopartner Ltd. als Eingang und Bestätigung der Bestellung. Eine Produktion von Fotos ohne Geldeingang ist nicht möglich. Die Fotopartner Ltd. ist bemüht, jede Bestellung innerhalb von 48 Stunden auszuführen und zu versenden. Liefertermine sind freibleibend und berechtigen bei Nichteinhaltung durch die Fotopartner Ltd. nicht zu Ersatzansprüchen durch den Besteller.
Die Fotopartner Ltd. haftet nicht bei Beschädigungen oder Verlust von Waren, die beim Versand entstehen. Das Risiko für Versand von Waren trägt der Besteller. Die Fotopartner Ltd. haftet weiterhin nicht bei chemischen oder fotografischen Waren:
a) für die Haltbarkeit dieser Produkte über einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten bzw. bei der unsachgemäßen Handhabung und Lagerung durch den Besteller und
b) für eventuell entstehende Schäden an Gegenständen und Personen durch eine unsachgemäße Anwendung dieser Produkte durch den Besteller.
c) im übrigen wird die Haftung ausgeschlossen, soweit die Fotopartner Ltd. und/ oder ihre Mitarbeiter nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
d) Bei Verspätungen zu Fototerminen sowie bei Verlust der Bilddaten oder Negative haftet die Fotopartner Ltd. nicht. Vereinbarte Aufnahmehonorare sind trotzdem zu entrichten, solange keine grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist.
e) Eine Archivierung der Daten ist für ein Jahr vorgesehen, Ansprüche sind daraus nicht abzuleiten.
f) Der Erwerb von Bilddateien schließt den Erwerb der Rechte am Bild zur Veröffentlichung, Druck und Vervielfältigung ein, so dies nicht vertraglich anders abgesprochen wird.
Darüber hinaus gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Deutschen Photographenhandwerks(CV).


II. Wettbewerbe
Der Rechtsweg bei allen Fotoaktion mit Gewinnspiel ist ausgeschlossen. Die Auswahl der Bilder durch eine unabhängige Jury ist ebenso unanfechtbar wie die Auswahl und deren Auszählung durch die Öffentlichkeit. Für die Preise (Gewinne) sind die jeweils spendenden Werbepartner verantwortlich. Ausgestellte Fotos bleiben Eigentum der Fotopartner Ltd., fotografierte Kinder oder deren Angehörige haben keinen Anspruch auf diese Bilder.


III. Schul- und Kindergartenfotografie
In der Schul- und Kindergartenfotografie sind wir nach besten Kräften bemüht, alle Rechte der fotografierten Personen zu wahren. Jede Fotografie von Personen ohne ausdrückliche Genehmigung erfolgt nicht absichtlich.


IV. Prämien an öffentliche Einrichtungen
Kindergärten und Schulen bekommen in der Regel eine geringfügige Förderung aus dem Erlös der Aufträge. Diese Spenden werden zweckgebunden entsprechend der Ankündigung an die Eltern vergeben. Eine persönliche Begünstigung handelnder Personen ist ausgeschlossen.


V. Beteiligungen
Beteiligt sich die Fotopartner Ltd. an anderen Gesellschaften deutschen oder internationalen Rechts, so gelten diese Geschäftsbedingungen.